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Schreiben am Wasser

"Die Gesundheit sieht es lieber, wenn der Körper tanzt, als wenn er schreibt."

Georg Christoph Lichtenberg 

Patienteninformationen

Pünktlichkeit

Um Ihnen und Ihrer Behandlungszeit gerecht zu werden, achten Sie bitte darauf, dass Sie pünktlich zu Ihrem Termin erscheinen. Vor der Behandlung erfolgt ein kurzes Anamnesegespräch, welches ein paar Minuten in Anspruch nimmt.

Verspätungen des Patienten verlangen keine Nachbehandlungspflicht. 

Verordnung und ggf. Arztberichte/Röntgenbilder

Bitte vergessen Sie Ihre ärztliche Verordnung nicht!

Sie haben Röntgenbilder, Arzt- und MRT-Berichte, dann bringen Sie auch diese bitte zur Anmeldung/Therapie mit. 

Melden Sie sich telefonisch an, halten Sie bitte ihre Verordnung bereit. Die genaue Heilmittelverordnung und dessen Behandlungsmenge ist wichtig für die Terminplanung. 

Krankenkassenkarte und Zuzahlungsbefreiung

Halten Sie für die Anmeldung bitte Ihre elektronische Gesundheitskarte bereit! 

Sind Sie außerdem von der Zuzahlung befreit, halten Sie auch bitte diese für einen Vermerk bereit.

Wohlbefinden

Der Hygiene wegen bitten wir Sie, ein großes Badetuch für die Behandlungsliege mitzubringen. Bitte achten Sie auch darauf, bequeme Kleidung während der Therapie zu tragen. Je nach Verordnung sind eine kurze Sporthose, T-Shirt oder Top ratsam. 

Absagen

Vereinbarte Termine sind einzuhalten und müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Sollte die Praxis nicht besetzt sein, so hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. 

Sagen Sie Ihren Termin nicht rechtzeitig ab oder Sie bleiben ohne Rückmeldung der Therapie fern, behalten wir uns vor, Ihnen die versäumte Behandlung in Rechnung zu stellen. 

Zuzahlung und Rechnung

Sie sind gesetzlich krankenversichert und nicht von der Zuzahlung befreit, dann zahlen Sie pro Verordnung eine Rezeptgebühr von 10€ zzgl. 10% des Rezeptwertes. Ausgenommen sind Patienten unter 18 Jahre und Schwangere. 

Die Zuzahlung erfolgt in bar entgegen einer Quittung. Wir bitten Sie, die Zuzahlung bei der 2. Behandlung zu verrichten, um spätere Verzögerungen zu vermeiden. 

Für Privatversicherte gilt:

Grundlage ist die privatärztliche Verordnung. Die Vergütung der physiotherapeutischen Leistungen erfolgt auf einer privatrechtlichen Honorarbasis. Bitte informieren Sie sich unbedingt vor der Inanspruchnahme der Heilmittelerbringung bei Ihrer Versicherung über Ihre Versicherungsbedingungen! 

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